REDINET - Gasnetzbetreiber
Mit diesem Internet-Auftritt kommt der REDINET-Netzbetreiber Gas seinen Veröffentlichungspflichten für das Internet resultierend aus dem Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, sowie aus der Gasnetzzugangsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 nach.
Wir weisen entsprechend EnWG §115, Abs.1, Satz 2 darauf hin, dass Verträge mit einer längeren Laufzeit spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach §§ 17,18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen sind, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.

