Netzzugang / Netznutzung
Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07. Juli 2005 und den dazugehörigen Verordnungen Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005, wurden die europäischen Vorgaben zur Liberalisierung des Gasmarktes in Teilbereichen in nationales Recht umgesetzt. Mit diesem Gesetz und seinen Verordnungen sind konkrete Regelungen für den Netzzugang Dritter im deutschen Gasmarkt geschaffen worden.
Der REDINET-Netzbetreiber bietet anderen Unternehmen die Möglichkeit an, Gas durch das REDINET-Gasnetz zu transportieren. Der REDINET-Netzbetreiber transportiert dabei das Gas von der jeweiligen Übernahmestelle (Einspeisepunkt) bis zu entsprechenden Übergabestellen (Ausspeisepunkt).
Als Basis für die Aufnahme von Verhandlungen für den Netzzugang dienen die dargestellten Bedingungen und Regelungen. Diese Netzzugangsbedingungen gelten allein für das REDINET-Gasnetz. Die Bedingungen des Transportes werden in Lieferantenrahmenverträgen geregelt.
Bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden wickelt der REDINET-Netzbetreiber die Gaslieferungen als Lieferungen an „nicht leistungsgemessenen Letztverbraucher“ mit vereinfachten Methoden (synthetische Standardlastprofile) ab. Zum Einsatz kommen dabei die an der TU München entwickelten und zur Anwendung empfohlenen Lastprofile.
Bei den „leistungsgemessenen Letztverbrauchern“ wird die verbrauchte Gasmenge an der Übergabestelle stündlich registriert.
Die im Preisblatt dargestellten Netznutzungsentgelte und die Netznutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf den Netzzugang zu dem vorhandenen REDINET-Gasnetz.
Neben den Lieferantenrahmenverträgen werden die angebotenen Systemdienstleistungen und sonstigen Hilfsdienste, sowie die Verfahren und Regeln für die Abwicklung des Transportes nachfolgend dargestellt.
Zwischen dem REDINET-Netzbetreiber und dem Transportkunden wird vor Beginn der Netznutzung ein Lierentenrahmenvertrag abgeschlossen. Inhalt des Vertrages ist unter anderem eine maximale Transportkapazität in kW und eine maximale Transportmenge in kWh für die Vertragszeit, über die der Transportkunde nach der Anmeldung verfügen kann. REDINET-Netzbetreiber transportiert das Gas von dem jeweiligen Einspeisepunkt über sein Verteilernetz bis zu allen nach der Zuordung möglichen Ausspeisepunkte, die bei Abschluss des Vertrages exakt zu benennen ist. Die Dienstleistungen, die Hilfsdienste und die Verfahren, die zur Durchführung des Netzzugangs durch den Netzbetreiber notwendig sind, sind nachstehend aufgelistet.
Der REDINET-Netzbetreiber bietet seinen Transportkunden keinen Basisbilanzausgleich und auch keinen erweiterten Bilanzausgleich an. Das ist wegen der technischen Gegebenheiten eines druckgeregelten örtlichen Verteilernetzes nicht möglich.

