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Dienstleistungen

A. Systemdienstleistungen

  1. Empfang und Bestätigung von Mengennominierungen;
  2. Empfang und Bestätigung von Messwerten über die Gasbeschaffenheit;
  3. Disposition der durchzuleitenden Gasmengen, Mengenübernahme und Mengenbereitstellung;
  4. Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandenen Anlagen des Kunden oder des vom Kunden gemäß § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragten Dritten;
  5. Überprüfung der Messeinrichtungen, Auswertung der Messungen, Dokumentation der Messergebnisse, sofern vom Netzbetreiber erbracht;
  6. Ermittlung und Erfassung der Differenz zwischen nominierten und tatsächlich entnommenen Gasmengen;
  7. Abrechnung und Rechnungsstellung und Rechnungsprüfung;
  8. Beimengung von Geruchsstoffen zum Gas, das an Letztverbraucher geliefert wird (Odorierung);

B. sonstige Hilfsdienste

  1. Nominierungsersatzverfahren