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§ 33 Abs. 3 Nr. 3 Netzauslastung

Die REDINET GmbH betreibt ausschließlich ein Ortsverteilnetz. Eine Aussage zur Netzauslastung ist deshalb nur im Einzelfall auf Anfrage möglich. Eine Einspeisung von Biogas setzt grundsätzlich eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.