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Die MessZV verlangt in § 2 Abs. 2 von der REDINET GmbH die Veröffentlichung von Messstellen- und Messrahmenverträgen im Internet. Da die Bundesnetzagentur die Verträge
durch ihre Festlegung nunmehr einheitlich („wortwörtlich“) für alle Marktteilnehmer vorgegeben und ihrerseits auf ihren Internetseiten veröffentlicht hat, verweisen wir hinsichtlich der Veröffentlichung auf die Internetseite der Bundesnetzagentur.

Sie können die Musterrahmenverträge unter folgenden Link einsehen:

WiM_Anlage_3_Messstellenrahmenvertrag

Da die Standardverträge der Bundesnetzagentur rechtlich verpflichtend anzubieten, im Internet zu veröffentlichen und von allen Marktbeteiligten zu akzeptieren sind, verzichtet die REDINET GmbH die Verträge vollständig als von beiden Seiten zu unterzeichnende Dokumente auszufertigen. Für die eindeutige Erklärung beider Vertragsparteien (Netzbetreiber und dritter Messstellenbetreiber/Messdienstleister), den Standardvertrag der Bundesnetzagentur abschließen zu wollen, haben wir ein Musterübersendungsschreiben erstellt und in der

  •   Anlage  Musterübersendungsschreiben

nachfolgend veröffentlicht.

Weiterhin sind die

  • Anlage 1  Technische Mindestanforderungen
  • Anlage 2  Bestimmungen Zählereinbau/Zählerausbau
  • Anlage 3  Gerätebeleg
  • Anlage 4  Ansprechpertner

 

nachfolgend veröffentlicht.“

Musterübersendungsschreiben
Anlage 1    Technische Mindestanforderungen
Anlage 2    Bestimmungen Zählereinbau/Zählerausbau
Anlage 3    Gerätebeleg
Anlage 4    Ansprechpartner