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Grundversorger

Gemäß § 36 EnWG haben Stromversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom zu versorgen. Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Im Netzgebiet der REDINET obliegt die Grundversorgung bis zum 31. Dezember 2012 der Stadtwerke Zeitz GmbH mit Sitz in Zeitz.