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Veröffentlichung netzbezogener Daten

Am 29. April 1998 ist das "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" in Kraft getreten. Seither kann jeder Kunde selbst entscheiden, von welchem Anbieter er seinen Strom beziehen möchte. Der Stromtransport erfolgt dabei weiterhin über die vorhandenen Netze. Die Netzbetreiber sind deshalb gesetzlich verpflichtet, ihre Netze diskriminierungsfrei auch anderen Unternehmen für die Belieferung von Kunden zur Verfügung zu stellen.

Im Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat darin für die Betreiber von Stromnetzen eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt. So besteht unter anderem die Verpflichtung, Netzdaten und Informationen zu veröffentlichen.