Hinweis: Die Registrierung im <link https: www.marktstammdatenregister.de mastr _top>Webportal  des Marktstammdatenregisters muss nicht persönlich von Ihnen durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Firma oder Person (Installateur, Dienstleister, Familie usw.) übernommen werden.

Zahlungsanspruch: Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!

Für EEG-Anlagen (einschließlich EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen gilt in der Regel

  • Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 1.7.2017 haben für die Registrierung 24 Monate nach Start des Webportals Zeit (bis zum 31.1.2021).
  • Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 1.7.2017 hatten bzw. haben für die Registrierung 1 Monat Zeit nach der Inbetriebnahme. Sofern eine Anlage in der Zeit vom 1.7.2017 bis zum 31.1.2019 bei der Bundesnetzagentur registriert wurde, sind für diese Anlage die fehlenden Daten im MaStR-Webportal nachzutragen. Die Bundesnetzagentur gewährt den Betreibern Zeit bis zum 31.1.2021, die Ergänzungen vorzunehmen.

Für allen anderen Einheiten und Anlagen gilt

  • bei Inbetriebnahme vor 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 24 Monate nach Start des Webportals bis zum 31.01.2021.
  • bei Inbetriebnahme ab 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 6 Monate nach Start des Webportals bis zum 31.07.2019.

Rechtsgrundlage: Am 1. Juli 2017 ist die „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten - Marktstammdatenregisterverordnung - <link http: www.gesetze-im-internet.de mastrv index.html _top download>MaStRV“ in Kraft getreten. In der Verordnung ist geregelt, wer sich registrieren muss und welche Anlagen gemeldet werden müssen. Die Novellierung der MaStRV ist am 21.11.2018 in Kraft getreten. Insbesondere wurden die Fristenregelungen angepasst, was durch den verzögerten Start des <link https: www.marktstammdatenregister.de mastr _top>Webportals  notwendig wurde.

<link https: www.bundesnetzagentur.de shareddocs downloads de sachgebiete energie unternehmen_institutionen datenaustauschundmonitoring mastr netzbetreiber _top download>Information zum Marktstammdatenregister