Für Gaskunden:

Vom zuständigen Bilanzkreisverantwortlichen, der Südwestdeutsche Stromhandels GmbH (SüdWestStrom), erhielten wir die Mitteilung, dass Zuordnungsermächtigung für die Bilanzkreise der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG zum 09.11.2019, 06:00 Uhr außerordentlich gekündigt wurde. Als Folge entfällt ab 09.11.2019 6:00 für diesen Anbieter die Berechtigung, unser Netz zu nutzen. Ihre Gasversorgung wird allerdings weiterhin sichergestellt. Ab dem 10.11.2019 werden Sie durch Ihren Grundversorger, die Stadtwerke Zeitz GmbH, im Rahmen der Ersatzversorgung mit Gas beliefert.

Für Stromkunden:

Vom zuständigen Bilanzkreiskoordinator, der 50Hertz Transmission GmbH, erhielten wir die Mitteilung, dass der Bilanzkreisvertrag mit der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG zum 08.11.2019, 24:00 Uhr außerordentlich gekündigt wurde. Als Folge entfällt ab 09.11.2019 für diesen Anbieter die Berechtigung, unser Netz zu nutzen. Ihre Stromversorgung wird allerdings weiterhin sichergestellt. Ab dem 09.11.2019 werden Sie durch Ihren Grundversorger, die Stadtwerke Zeitz GmbH, im Rahmen der Ersatzversorgung mit Strom beliefert.