Planen Sie Grab-, Bagger- oder Tiefbauarbeiten in der Nähe unserer Versorgungsleitungen?
Unmittelbar vor der Durchführung von Baumaßnahmen besteht für den Bauausführenden die Erkundigungs- und Sicherungspflicht.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Pflicht zum Einholen einer Planauskunft sowohl für die ausführende Firma als auch für Subunternehmen besteht.
Mit unserer Planauskunft geben wir Ihnen kostenlos und unkompliziert Auskunft über unsere Leitungsnetze. Ob Baufirma, Planungsbüro, Behörde oder Privatperson, Sie erhalten zu jedem beliebigen Zeitpunkt die gewünschten Pläne. Diese werden digital erzeugt und stehen Ihnen innerhalb von 24h zur Verfügung.
Fragen und Antworten zum Netzportal
Wann wird das neue Portal in Betrieb genommen und das bisherige abgeschaltet? Antwort: Die Umstellung erfolgt am 30.05.2024 zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr.
Warum wird überhaupt ein neues Portal eingeführt? Antwort: Das bestehende Planauskunftssystem wird durch eine moderne, webbasierte Lösung abgelöst. Dadurch sollen Ihre Planauskunftsanfragen einfacher und unkomplizierter gestaltet und verwaltet werden.
Werden meine bisherigen Anfragen und Nutzerdaten übernommen? Antwort: Leider ist es aufgrund technischer Gegebenheiten nicht möglich, alte Anfragen und Benutzerkonten zu übernehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Unannehmlichkeit.
Was passiert mit Ihren Anfragen, welche Sie bis dahin noch nicht erhalten bzw. abgeholt haben, wenn das alte Portal abgeschaltet wurde? Antwort: Wenn das alte Portal abgeschaltet wird und Sie noch ausstehende Anfragen haben, empfehlen wir Ihnen, uns telefonisch zu kontaktieren. Wir werden Ihre Anfrage dann per E-Mail zusenden.
Muss ich mich neu registrieren? Antwort: Ja, nach der Abschaltung des alten Portals müssen Sie sich und Ihr Unternehmen einmalig neu registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail. Über diesen Link können Sie Ihren Nutzeraccount aktivieren.
Muss ein Unternehmen mehrfach registriert werden, wenn in meiner Firma mehrere Mitarbeiter Zugriff auf das Portal haben sollen? Antwort: Nein, das ist nicht erforderlich. Der Mitarbeiter, der das Unternehmen oder die Organisation registriert, wird als „Unternehmensmanager“ im Portal geführt. Dieser kann dann weitere Mitarbeiter seines Unternehmens oder seiner Organisation „einladen“. Die eingeladenen Mitarbeiter können sich nach ihrer Registrierung mit dem in der Einladungsemail zugesendeten Token dem Unternehmen zuordnen. So können mehrere Mitarbeiter Zugriff auf das Portal erhalten
Für weitere Fragen melden Sie sich bitte unter folgenden Telefonnummer
03441/8003-635 o. -637