Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern gem. §18 Abs. 1 EnWG
Der Zugang und die Nutzung der Gasversorgungsnetze erfolgt bei der REDINET Burgenland GmbH auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck. Darüber hinaus gelten die Ergänzenden Bedingungen zu Netzanschluss und -nutzung der REDINET Burgenland GmbH.
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (NDAV)
Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (EB-NDAV)
Technische Vorschriften für den Netzanschluss gem. §19 Abs. 2 EnWG
Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen. Allgemein werden die technischen Mindestanforderungen für den Gasnetzugang in § 19 Abs. 2 EnWG definiert. Darüber hinaus legt die REDINET Burgenland GmbH folgende Mindestanforderungen zugrunde:
Technische Mindestanforderungen zum Netzanschluss und dessen Nutzung im Erdgasnetz
Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz
Netznutzungsvertrag gem. §20 Abs. 1 EnWG
Lieferantenrahmenvertrag Gas KoV XIII
Anlage 1: Preisblatt Netzentgelte Gas
Anlage 2: Kontaktdatenblatt
Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5: Standartlastprofilverfahren
Anlage 6: Wortlaut des § 18 NDAV
Anlage 7: Begriffsbestimmung
Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung und Entsperrung
Anlage 8.1: Sperrauftrag
Anlage 8.2 Rückmeldung Sperrauftrag
Veröffentlichungspflichten von Gasnetzbetreibern gem. § 23c Abs. 4 Satz 1 bis 5 EnWG
Veröffentlichung nach §23c (4) EnWG für das Jahr 2024
Veröffentlichung nach §23c (4) EnWG für das Jahr 2023
Veröffentlichung nach §23c (4) EnWG für das Jahr 2022
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2021
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2020
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2019
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2018
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2017
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2016
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2015
Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 Abs.2 EnWG
Gemäß § 36 EnWG haben Gasversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Gas zu versorgen. Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für das Netzgebiet der REDINET Burgenland GmbH obliegt die Grund- und Ersatzversorgung bis zum 31.12.2027 der Stadtwerke Zeitz GmbH mit Sitz in Zeitz.
Sollten Sie oberhalb des Niederdrucks an das Gasnetz der REDINET Burgenland GmbH angeschlossen sein, dann erfolgt die Lieferung der Aushilfsenergie durch die Stadtwerke Zeitz GmbH.