Veröffentlichungspflichten Gas
Die REDINET Burgenland GmbH ist für das Verteilnetz des Gasverteilernetzes der Stadt Zeitz mit den Ortsteilen Kayna, Geußnitz, Würchwitz, Theißen und Nonnewitz, in der Gemeinde Kretzschau Ortsteil Grana sowie in der Gemeinde Meineweh mit den Ortsteilen Oberkaka, Pretzsch und Unterkaka verantwortlich.
Unser Netz versorgt die Kunden effizient mit Erdgas. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch stetige Instandhaltung und Erneuerung des Erdgasversorgungsnetzes steht dabei im Vordergrund.
Gemäß den Vorgaben der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind netzrelevante Daten zu veröffentlichen. Die entsprechenden Daten, für das Netz der REDINET, finden Sie unter den folgenden Bereichen. Hier finden unsere Netzkunden alle relevanten Informationen auf einen Blick.
Das aktuelle E-Mail-Sicherheitszertifikat der REDINET Burgenland GmbH, welches den vertraulichen und gesetzeskonformen Datenaustausch mit unseren Marktpartnern sicherstellt, können Sie sich unter dem angegebenen Link herunterladen.
Sicherheitszertifikat der REDINET für einen gesetzeskonformen Datenaustausch
Sicherheitszertifikat der REDINET für einen gesetzeskonformen Datenaustausch ab 08.02.2023
Veröffentlichungspflichten Gas
Veröffentlichungspflicht nach EnWG
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern gem. §18 Abs. 1 EnWG
Der Zugang und die Nutzung der Gasversorgungsnetze erfolgt bei der REDINET Burgenland GmbH auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck. Darüber hinaus gelten die Ergänzenden Bedingungen zu Netzanschluss und -nutzung der REDINET Burgenland GmbH.
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (NDAV)
Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (EB-NDAV)
Technische Vorschriften für den Netzanschluss gem. §19 Abs. 2 EnWG
Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen. Allgemein werden die technischen Mindestanforderungen für den Gasnetzugang in § 19 Abs. 2 EnWG definiert. Darüber hinaus legt die REDINET Burgenland GmbH folgende Mindestanforderungen zugrunde:
Technische Mindestanforderungen zum Netzanschluss und dessen Nutzung im Erdgasnetz
Netznutzungsvertrag gem. §20 Abs. 1 EnWG
Lieferantenrahmenvertrag Gas KoV XIII
Anlage 1: Preisblatt Netzentgelte Gas
Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5: Standartlastprofilverfahren
Anlage 6: Wortlaut des § 18 NDAV
Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung und Entsperrung
Anlage 8.2 Rückmeldung Sperrauftrag
Veröffentlichungspflichten von Gasnetzbetreibern gem. § 23c Abs. 4 Satz 1 bis 5 EnWG
Veröffentlichung nach §23c (4) EnWG für das Jahr 2023
Veröffentlichung nach §23c (4) EnWG für das Jahr 2022
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2021
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2020
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2019
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2018
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2017
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2016
Veröffentlichung nach §27 (2) GasNEV für das Jahr 2015
Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 Abs.2 EnWG
Gemäß § 36 EnWG haben Gasversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Gas zu versorgen. Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für das Netzgebiet der REDINET Burgenland GmbH obliegt die Grund- und Ersatzversorgung bis zum 31.12.2027 der Stadtwerke Zeitz GmbH mit Sitz in Zeitz.
Sollten Sie oberhalb des Niederdrucks an das Gasnetz der REDINET Burgenland GmbH angeschlossen sein, dann erfolgt die Lieferung der Aushilfsenergie durch die Stadtwerke Zeitz GmbH.
Veröffentlichungspflicht nach NDAV
Allgemeinen Bedingungen Netzanschluss gem. §4 Abs. 2 NDAV
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (NDAV)
Ergänzende Bedingungen Netzanschluss gem. §4 Abs. 3 NDAV
Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung der REDINET Burgenland GmbH (EB-NDAV)
Veröffentlichungspflicht nach GasNEV
Grundsätze der Entgeltermittlung §13 GasNEV
§ 13 Abs. 2 und Abs. 3 GasNEV findet für die REDINET Burgenland GmbH als örtlicher Verteilernetzbetreiber keine Anwendung.
Netzentgelte gem. § 27 Abs. 1 GasNEV
Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind lt. §27 Abs. 1 GasNEV verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen und auf Anfrage jedermann unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Veröffentlichungspflicht nach GasNZV
Gemäß § 8 Abs. 6 GasNZV i.V.m. § 20 Abs. 1 b EnWG
Seit dem 1. Oktober 2014 gilt die Kooperationsvereinbarung (KoV) IX zur Abwicklung netzübergreifender Transporte. Die REDINET Burgenland GmbH setzt die Inhalte der KoV IX vollumfänglich um.
Netzauslastung im gesamten Netz gem. § 33 Abs. Nr. 3
Die REDINET Burgenland GmbH betreibt ausschließlich ein Ortsverteilnetz. Eine Aussage zur Netzauslastung ist deshalb nur im Einzelfall auf Anfrage möglich. Eine Einspeisung von Biogas setzt grundsätzlich eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.
Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 GasNZV Nr. 7 bis 12
Die REDINET Burgenland GmbH ist lt. §40 dazu verpflichtet, auf ihrer Internetseiten regelmäßig, folgende aktualisierte Angaben in einem gängigen Datenformat zu veröffentlichen.
Nr. 7 Gasbeschaffenheit und Abrechnungsbrennwert
Brennwerte nicht Leistungsgemessener Kunden
Brennwerte Leistungsgemessener Kunden
Nr. 8 Anschlussbedingungen
Die Regeln für den Anschluss anderer Anlagen und Netze an das von der REDINET betriebene Netz sowie der Zugang solcher Anlagen und Netze zu dem vom Netzbetreiber betriebenen Netz.
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (NDAV)
Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (EB-NDAV)
Technische Mindestanforderungen zum Netzanschluss und dessen Nutzung im Erdgasnetz
Nr. 9 Standardlastprofile
Die REDINET Burgenland GmbH verwendet die repräsentativen Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München 2005 (TUM2005).
Im Rahmen der Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers zum Standardlastprofilverfahren hat jeder Netzbetreiber seine verfahrensspezifischen Parameter auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Verfahrensspezifischen Parameter zum Standardlastprofilverfahren
Verfahrensspezifischen Parameter zum Standardlastprofilverfahren ab 01.02.2023
Nr. 10 Zuordnung von Entnahmestellen zu Marktgebiet
Nr. 11 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sie finden die Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 4 sowie die Vereinbarung nach § 8 Absatz 6 unter Veröffentlichung nach EnWG § 20 Abs. 1.
Veröffentlichungspflicht nach GefStoffV
Sicherheitsdatenblatt Erdgas gem. § 6 GefStoffV, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt für Erdgas gem. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), § 6 GefStoffV, welches für das Netzgebiet der REDINET Burgenland GmbH Anwendung findet.
Veröffentlichungspflicht nach UStG
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.
Veröffentlichung nach MsbG
Unser Service für Sie
Unser Ziel ist es für das Netzgebiet den bestmöglichen Service zu bieten und die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Unsere wichtigsten Dienstleistungen finden Sie hier.
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REDINET Burgenland GmbH
Geußnitzer Straße 74
06712 Zeitz
Telefon: 03441 8003-0
Telefax: 03441 8003-619
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