Einspeisung Biogas
Die REDINET Burgenland GmbH betreibt gemäß §33 Abs. 3 GasNZV Netzauslastung Biogas ausschließlich ein Ortsverteilnetz. Eine Aussage zur Netzauslastung ist deshalb nur im Einzelfall auf Anfrage möglich. Eine Einspeisung von Biogas setzt grundsätzlich eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.
Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage entsprechend der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der REDINET Burgenland GmbH benötigen wir folgende Formulare und Unterlagen:
