Einspeisung Strom
Für die Errichtung einer Erzeugungsanlage müssen gemäß § 8 EEG die Netzverträglichkeitsprüfung und die damit verbundene Ermittlung des technischen und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes durchgeführt werden. Hier finden Sie die Unterlagen und Aussagen, die dem Netzbetreiber vorzulegen sind.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Einspeisebegehren nur bearbeiten können, wenn alle notwendigen Formulare sowie erfoderlichen Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt bei uns im Haus vorliegen. Verwenden Sie bitte auch nur die aktuellen Formulare, welche wir Ihnen im folgenden zur Verfügung stellen. Für Fragen zum Vorgehen oder Ausfüllen der Formulare finden Sie entsprechend bereitgestellte Checklisten bzw. Umsetzunghilfen.
Allgemeine Bedingungen und technische Anforderungen
Unterlagen zur Netzverträglichkeitsprüfung
Unterlagen zur Netzverträglichkeitsprüfung
Um die Netzverträglichkeitsprüfung und die damit verbundene Ermittlung des technischen und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes gemäß § 8 EEG 2021 durchführen zu können, sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Aussagen dem Netzbetreiber zu übergeben
Formulare
Datenblatt Eigenerzeugungsanlage Photovoltaik Anlagen (EEA)
Datenblatt Eigenerzeugungsanlage sonstige Anlagen (EEA)
Unterlagen
- maßstabsgerechter Lageplan, aus dem die Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des Grundstücks/der Grundstücke sowie der Aufstellungsort(e) der Erzeugungsanlage(n) hervorgehen
- Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für Anlagen > 30 kVA Ein Angebot hierzu wird durch den Netzbetreiber erstellt und an den Anschlussnehmer übergeben
Zusätzlich bei Windenergieanlagen
- Auszug aus dem Prüfbericht für die Netzverträglichkeit der Windkraftanlage eines akkreditierten Prüfinstitutes mit Herstellerbescheinigung für den jeweiligen WEA-Typ (gemäß FGW)
Anschlussrelevante Projektunterlagen
Formulare
Anmeldung/Änderung Netzanschluss (ANA)
Unterlagen
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz der allgemeinen Versorgung mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen
- technisches Datenblatt zu den geplanten Wechselrichtern
- technisches Datenblatt zu den geplanten Generatoren / Solarmodulen
- technisches Datenblatt zu dem geplanten Speicher
- Konformitätsnachweis sowie der dazugehörige Prüfbericht für jede Erzeugungseinheit
- genaue Beschreibung der Schutzeinrichtungen und ein Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz sowie den dazugehörigen Prüfbericht
- maßstabsgerechter Lageplan, aus dem die Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des Grundstücks / der Grundstücke sowie der Aufstellungsort(e) der Erzeugungsanlage(n) hervorgehen.
- Prüfbericht des/der für die Netzeinbindung verwendeten Transformators/en
- Bestellung der Anlage und gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BlmSchG bzw. einen entsprechenden Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich - rechtliche Zulässigkeit des Anlagevorhabens ergibt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist
- Handelsregisterauszug bei Kaufmanns- (kaufmännisch) bzw. Kapitalgesellschaften, bei GbR Name und Anschrift der Gesellschafter (Nachweis zu Gesellschaftern)
Zusätzlich bei Photovoltaikanlagen
- genaue Zuordnung der Solarmodule und Wechselrichter für jedes einzelne Gebäude (Modulbelegungsplan mit Zuordnung der Grundstücke)
Zusätzlich bei Windenergieanlagen
- Auszug aus dem Prüfbericht für die Netzverträglichkeit der Windkraftanlage eines akkreditierten Prüfinstitutes mit Herstellerbescheinigung für den jeweiligen WEA-Typ (gemäß FGW)
Notwendige Unterlagen vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage
Balkonkraftwerke / steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 VA
Anmeldung einer „steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bis 600 VA
Formulare
Datenblatt Eigenerzeugungsanlage Photovoltaik Anlagen (EEA)
Datenblatt Eigenerzeugungsanlage sonstige Anlagen (EEA)
Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz
Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz
Zusätzlich bei EEG-Anlagen
Erklärung zur Vergütungszahlung EEG
Zusätzlich bei KWK-Anlagen
Erklärung zur Vergütungszahlung KWK
Zusätzlich bei Anlagen ohne Gesetzliche Vergütung
Erklärung zur Vergütungszahlen für Anlagen ohne gesetzlichen Anspruch
Unterlagen
- Bestätigung des Herstellers/ Errichters nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) und / oder TRBS 1201
Zusätzlich bei Windenergieanlagen
- Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung zu Systemdienstleistungen
Marktstammdatenregister - alle Erzeugungsanlagen nach EEG / KWKG
Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) soll ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung dar. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 111e und § 111f EnWG.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Link zur Anmeldung im Marktstammdatenregister.
Betreiberwechsel bei Erzeugungsanlagen
Bitte beachten Sie, dass wir den Betreiberwechsel bei Erzeugungsanlagen nur durchführen können, wenn alle notwendigen Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt bei uns im Haus vorliegen und der Betreiberwechsel / die Registrierung im MaStR stattgefunden hat.
Notwedige Unterlagen bei Betreiberwechsel
Anmeldung zur Änderung des Betreibers von Erzeugungsanlagen
Erklärung zur EEG-Umlage bei Betreiberwechsel
Zusätzlich bei EEG-Anlagen
Erklärung zur Vergütungszahlung EEG
Zusätzlich bei KWK-Anlagen
Erklärung zur Vergütungszahlung KWK
Zusätzlich bei Anlagen ohne Gesetzliche Vergütung
Erklärung zur Vergütungszahlen für Anlagen ohne gesetzlichen Anspruch
Registrierung im MaStR (Marktstammdatenregister)
Wenn eine im MaStR registrierte Energieerzeugungs- oder/ Energiespeichereinheit verkauft wurde oder es aus einem anderen Grund einen neuen Betreiber der Anlage gibt, ist diese Änderung auch im MaStR als „Betreiberwechsel“ anzuzeigen / zu registrieren.
Jahresnachweise für Biomasseanlagen
Jahresnachweis selbstverbrauchte Strommengen nach KWKG
Meldeformular für die Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen i. S. d. §§ 27 ff. KWKG und § 26 KWKG 2016.
Unser Service für Sie
Unser Ziel ist es für das Netzgebiet den bestmöglichen Service zu bieten und die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Unsere wichtigsten Dienstleistungen finden Sie hier.
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