Einspeisung Strom
Für die Errichtung einer Erzeugungsanlage müssen gemäß § 8 EEG die Netzverträglichkeitsprüfung und die damit verbundene Ermittlung des technischen und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes durchgeführt werden. Hier finden Sie die Unterlagen und Aussagen, die dem Netzbetreiber vorzulegen sind.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Einspeisebegehren nur bearbeiten können, wenn alle notwendigen Formulare sowie erfoderlichen Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt bei uns im Haus vorliegen. Verwenden Sie bitte auch nur die aktuellen Formulare, welche wir Ihnen im folgenden zur Verfügung stellen. Für Fragen zum Vorgehen oder Ausfüllen der Formulare finden Sie entsprechend bereitgestellte Checklisten bzw. Umsetzunghilfen.
Die REDINET ist dazu verpflichtet ein Netzanschluss-/Einspeiseportal zur Verfügung zu stellen. Derzeit finden Arbeiten zur Einrichtung dieses Netzportals statt, in welchem Sie zukünftig Ihr Netzanschluss- / Einspeisebegehren anmelden und den Bearbeitungsstand abfragen können.
Die Formulare, welche wir Ihnen derzeit noch zur Verfügung stellen, sind vollständig ausgefüllt per Mail an netzanschluss@redinet.de zu senden.
Abläufe und Anforderungen
