Veröffentlichungspflichten Strom
Am 29. April 1998 ist das "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" in Kraft getreten. Seither kann jeder Kunde selbst entscheiden, von welchem Anbieter/Stromlieferanten er seinen Strom beziehen möchte. Der Stromtransport erfolgt dabei weiterhin über die vorhandenen Netze. Die Netzbetreiber sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Netze diskriminierungsfrei auch anderen Unternehmen für die Belieferung von Letztverbrauchern zur Verfügung zu stellen.
Im Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat darin für die Betreiber von Stromnetzen eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt. So besteht unter anderem die Verpflichtung, Netzdaten und Informationen zu veröffentlichen.
Hier finden unsere Netzkunden alle relevanten Informationen auf einen Blick.
Kontaktdatenblatt REDINET Strom
Das aktuelle E-Mail-Sicherheitszertifikat der REDINET Burgenland GmbH, welches den vertraulichen und gesetzeskonformen Datenaustausch mit unseren Marktpartnern sicherstellt, können Sie sich unter dem angegebenen Link herunterladen.
Sicherheitszertifikat der REDINET für einen gesetzeskonformen Datenaustausch
Sicherheitszertifikat der REDINET für einen gesetzeskonformen Datenaustausch ab 08.02.2023
Veröffentlichungspflicht Strom
Veröffentlichungspflicht nach EnWG
Allgemeine Bedingungen
Der Zugang und die Nutzung der Stromversorgungsnetze in der Niederspannung erfolgt bei der REDINET Burgenland GmbH auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV). Darüber hinaus gelten die Ergänzenden Bedingungen zu Netzanschluss und -nutzung (EB-NAV) der REDINET Burgenland GmbH.
Niederspannunganschlussverordnung - NAV
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung - EB-NAV
Technische Vorschriften
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen.
Technische Mindestanforderungen zum Anschluss und dessen Nutzung - TMA
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB 2019
Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz
Allgemeine Bedingungen für Erzeugungsanlagen - AB-E
Netznutzungsvertrag gem. §20 Abs. 1 EnWG
Netznutzungsvertrag für Lieferanten
Anlage 1: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 2: Auftrag zur Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung
Anlage 3: Zuordnungsvereinbarung
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher
Netznutzungsvertrag Letztverbraucher (NNV)
Anlage 1: Preisblatt zum Netznutzungsvertrag Letztverbraucher
Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netznutzer
Anlage 3: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4: Sperrung / WIB / Storno Anlage
Anlage 5: Zuordnungsvereinbarung Widerrufsbelehrung Letztverbraucher
Widerrufsbelehrung Letztverbraucher
Netzstrukturmerkmale gem. §23c Abs. 1 Satz 1 bis 9 EnWG
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 23c Abs. 3 Satz 1 bis 7 EnWG
Jahreshöchstlast und Lastverlauf 2022
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden und der Netzverluste
Summenlast der Fahrplanprognosen
(Dies ist nicht relevant, da die REDINET Burgenland GmbH das synthetische Verfahren anwendet.)
Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene
Mengen und Preise der Verlustenergie
Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 Abs. 2 EnWG
Gemäß §36 EnWG haben Stromversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom zu versorgen. Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für das Netzgebiet der REDINET Burgenland GmbH obliegt die Grund- und Ersatzversorgung bis zum 31.12.2024 der Stadtwerke Zeitz GmbH mit Sitz in Zeitz.
Nutzen Sie einen Netzanschluss zur Entnahme von elektrischer Energie, der oberhalb vom Niederspannungsnetz angeschlossen ist, so erfolgt die Lieferung der Aushilfsenergie durch die Stadtwerke Zeitz GmbH.
Veröffentlichungspflicht nach NAV
Allgemeinen Bedingungen Netzanschluss gem. §4 Abs. 2 NAV
Veröffentlichungspflicht nach StromNEV
Individuellen Netznutzungsentgelt gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die REDINET Burgenland GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.
Die REDINET Burgenland GmbH hat die gemäß BNetzA-Modell erforderlichen Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für alle im Netz der REDINET Burgenland GmbH vorhandenen Netzanschlussebenen ermittelt und an dieser Stelle veröffentlicht.
Die mit dem Netznutzer zu treffende unbefristete Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die BNetzA und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2024
Hochlastzeitfenster der vergangenen Jahre
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2023
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2022
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2021
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2020
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2019
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2018
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2017
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2016
Veröffentlichungspflicht nach StromNZV
Standardisierte Lastprofile §12
Bei der REDINET Burgenland GmbH kommen folgende BDEW- und netzbetreiberspezifische Standardlastprofile zur Anwendung.
Standardlastprofile BDEW
Netzbetreiberspezifische Lastprofile
Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen gem. §13 Abs. 2 StromNZV
Die Abrechnung der monatlich festgestellten Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgte mit Anwendung der hier veröffentlichten Preise. Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt wurde unabhängig hiervon erhoben.
Die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen erfolgt seit dem 01.04.2016 unter Anwendung des Leitfadens "Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14.10.2014 durch die REDINET Burgenland GmbH. Sie finden die Preise für die Mehr- und Mindermengen auf der Internetseite des BDEW für Strom.
Veröffentlichungspflicht nach UStG
Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.
Veröffentlichung nach MessEG
Bestätigung gem. § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz
Der Messwerteverwender unterliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz insbesondere einer Kontrollpflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sich vom Messgeräteverwender bestätigen lässt, dass er seine Verpflichtungen erfüllt.
Die REDINET Burgenland GmbH bestätigt Ihnen gemäß § 33 Abs. 2 MessEG dass die von uns verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ebenso kommt die REDINET den für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen vollumfänglich nach.
Veröffentlichung nach MsbG
Messstellenvertrag Strom gem. §9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG
Vertrag mit Energielieferanten
Messstellenvertrag Strom gem. §9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom gem. §9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Vertrag mit dem Messstellenbetreiber
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom gem. §9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Anlage 1.1 Technische Mindestanforderungen Strom
Anlage 2.1 Ergänzungen zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Anlage 5 Plombenöffnungsmeldung
Information gem. § 37 Abs. 1 MsbG
Zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz.
Unser Service für Sie
Unser Ziel ist es für das Netzgebiet den bestmöglichen Service zu bieten und die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Unsere wichtigsten Dienstleistungen finden Sie hier.
Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf
REDINET Burgenland GmbH
Geußnitzer Straße 74
06712 Zeitz
Telefon: 03441 8003-0
Telefax: 03441 8003-619
Servicezeiten
Wir sind telefonisch für Sie in unserer Servicezeit erreichbar:
Mo. - Do. | 7:00 - 16:00 Uhr |
Fr. | 7:00 - 14:15 Uhr |
Kostenloser Rückrufservice
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice! Füllen Sie das Kontaktformular samt Ihrer Telefonnummer aus.
Ein Mitarbeiter unseres Expertenteams ruft Sie während unserer Servicezeiten gerne kostenlos und unverbindlich zurück.