Allgemeine Bedingungen
Die REDINET Burgenland GmbH, ein renommierter Netzbetreiber, regelt den Zugang und die Nutzung ihrer Stromversorgungsnetze in der Niederspannung auf der Grundlage spezifischer gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien.
Insbesondere stützt sich die REDINET Burgenland GmbH auf die “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung” (NAV). Diese Verordnung legt die allgemeinen Bedingungen fest, unter denen Kunden an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden und dieses nutzen können. Sie beinhaltet eine Vielzahl von Bestimmungen, die Aspekte wie den Anschluss an das Netz, die Nutzung des Netzes, die Messung des Stromverbrauchs und die Abrechnung regeln.
Zusätzlich zu den Bestimmungen der NAV gelten bei der REDINET Burgenland GmbH auch die “Ergänzenden Bedingungen zu Netzanschluss und -nutzung” (EB-NAV). Diese ergänzenden Bedingungen enthalten spezifische Regelungen, die auf die besonderen Gegebenheiten und Anforderungen des von der REDINET Burgenland GmbH betriebenen Stromversorgungsnetzes zugeschnitten sind.
Insgesamt sorgen diese Regelungen dafür, dass der Zugang zum und die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der REDINET Burgenland GmbH auf eine faire, transparente und nichtdiskriminierende Weise erfolgen. Sie tragen dazu bei, einen effizienten und zuverlässigen Betrieb des Stromversorgungsnetzes zu gewährleisten und die Interessen der Kunden zu schützen.
Niederspannunganschlussverordnung - NAV
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung - EB-NAV
Technische Vorschriften
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen dazu verpflichtet, technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb verschiedener Arten von Anlagen festzulegen. Diese Anforderungen gelten für Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetze, direkt angeschlossene Kundenanlagen, Verbindungsleitungen und Direktleitungen.
Die Festlegung dieser technischen Mindestanforderungen erfolgt unter Berücksichtigung der Bedingungen, die in § 17 des entsprechenden Gesetzes festgelegt sind. Diese Bedingungen beziehen sich auf verschiedene Aspekte des Netzanschlusses und umfassen unter anderem technische Spezifikationen, Sicherheitsstandards und Betriebsverfahren.
Die Einhaltung dieser technischen Mindestanforderungen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Effizienz des Elektrizitätsversorgungsnetzes zu gewährleisten. Sie tragen dazu bei, einen reibungslosen Betrieb des Netzes zu ermöglichen und gleichzeitig die Interessen der Kunden und anderer Marktteilnehmer zu schützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Nichteinhaltung dieser technischen Mindestanforderungen zu Sanktionen führen kann. Daher ist es für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen von entscheidender Bedeutung, sich über ihre Pflichten im Klaren zu sein und sicherzustellen, dass sie diese einhalten.
Technische Mindestanforderungen zum Anschluss und dessen Nutzung - TMA
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB 2023
Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz
Allgemeine Bedingungen für Erzeugungsanlagen - AB-E
Netznutzungsvertrag gem. §20 Abs. 1 EnWG
Netznutzungsvertrag für Lieferanten
Netznutzungsvertrag
Anlage 1: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 2: Auftrag zur Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung
Anlage 3: Zuordnungsvereinbarung
Preisblatt
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher
Netznutzungsvertrag Letztverbraucher (NNV)
Anlage 1: Preisblatt zum Netznutzungsvertrag Letztverbraucher
Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netznutzer
Anlage 3: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4: Sperrung / WIB / Storno Anlage
Anlage 5: Zuordnungsvereinbarung Widerrufsbelehrung Letztverbraucher
Widerrufsbelehrung Letztverbraucher
Netzstrukturmerkmale gem. §23c Abs. 1 Satz 1 bis 9 EnWG
Netzstrukturmerkmale 2024
Netzstrukturmerkmale 2023
Netzstrukturmerkmale 2022
Netzstrukturmerkmale 2021
Netzstrukturmerkmale 2020
Netzstrukturmerkmale 2019
Netzstrukturmerkmale 2018
Netzstrukturmerkmale 2017
Netzstrukturmerkmale 2016
Netzstrukturmerkmale 2015
Netzstrukturmerkmale 2014
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 23c Abs. 3 Satz 1 bis 7 EnWG
Jahreshöchstlast und Lastverlauf 2024
Netzverluste
Lastverlauf Netzverluste
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden und der Netzverluste
Summenlast der Fahrplanprognosen
(Dies ist nicht relevant, da die REDINET Burgenland GmbH das synthetische Verfahren anwendet.)
Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
Lastverlust aus der vorgelagerten Netzebene
Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene
Mengen und Preise der Verlustenergie
Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 Abs. 2 EnWG
Gemäß §36 EnWG haben Stromversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom zu versorgen. Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für das Netzgebiet der REDINET Burgenland GmbH obliegt die Grund- und Ersatzversorgung bis zum 31.12.2027 der Stadtwerke Zeitz GmbH mit Sitz in Zeitz.
Nutzen Sie einen Netzanschluss zur Entnahme von elektrischer Energie, der oberhalb vom Niederspannungsnetz angeschlossen ist, so erfolgt die Lieferung der Aushilfsenergie durch die Stadtwerke Zeitz GmbH.