Veröffentlichungspflichten Strom

Am 29. April 1998 ist das "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" in Kraft getreten. Seither kann jeder Kunde selbst entscheiden, von welchem Anbieter/Stromlieferanten er seinen Strom beziehen möchte. Der Stromtransport erfolgt dabei weiterhin über die vorhandenen Netze. Die Netzbetreiber sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Netze diskriminierungsfrei auch anderen Unternehmen für die Belieferung von Letztverbrauchern zur Verfügung zu stellen. 

Im Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat darin für die Betreiber von Stromnetzen eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt. So besteht unter anderem die Verpflichtung, Netzdaten und Informationen zu veröffentlichen.

Hier finden unsere Netzkunden alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Kontaktdatenblatt REDINET Strom

Das aktuelle E-Mail-Sicherheitszertifikat der REDINET Burgenland GmbH, welches den vertraulichen und gesetzeskonformen Datenaustausch mit unseren Marktpartnern sicherstellt, können Sie sich unter dem angegebenen Link herunterladen.

Sicherheitszertifikat der REDINET für einen gesetzeskonformen Datenaustausch

Sicherheitszertifikat der REDINET für einen gesetzeskonformen Datenaustausch ab 08.02.2023

Allgemeine Bedingungen

Die REDINET Burgenland GmbH, ein renommierter Netzbetreiber, regelt den Zugang und die Nutzung ihrer Stromversorgungsnetze in der Niederspannung auf der Grundlage spezifischer gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien.

Insbesondere stützt sich die REDINET Burgenland GmbH auf die “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung” (NAV). Diese Verordnung legt die allgemeinen Bedingungen fest, unter denen Kunden an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden und dieses nutzen können. Sie beinhaltet eine Vielzahl von Bestimmungen, die Aspekte wie den Anschluss an das Netz, die Nutzung des Netzes, die Messung des Stromverbrauchs und die Abrechnung regeln.

Zusätzlich zu den Bestimmungen der NAV gelten bei der REDINET Burgenland GmbH auch die “Ergänzenden Bedingungen zu Netzanschluss und -nutzung” (EB-NAV). Diese ergänzenden Bedingungen enthalten spezifische Regelungen, die auf die besonderen Gegebenheiten und Anforderungen des von der REDINET Burgenland GmbH betriebenen Stromversorgungsnetzes zugeschnitten sind.

Insgesamt sorgen diese Regelungen dafür, dass der Zugang zum und die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der REDINET Burgenland GmbH auf eine faire, transparente und nichtdiskriminierende Weise erfolgen. Sie tragen dazu bei, einen effizienten und zuverlässigen Betrieb des Stromversorgungsnetzes zu gewährleisten und die Interessen der Kunden zu schützen.

Niederspannunganschlussverordnung - NAV

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung - EB-NAV


Technische Vorschriften

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen dazu verpflichtet, technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb verschiedener Arten von Anlagen festzulegen. Diese Anforderungen gelten für Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetze, direkt angeschlossene Kundenanlagen, Verbindungsleitungen und Direktleitungen.

Die Festlegung dieser technischen Mindestanforderungen erfolgt unter Berücksichtigung der Bedingungen, die in § 17 des entsprechenden Gesetzes festgelegt sind. Diese Bedingungen beziehen sich auf verschiedene Aspekte des Netzanschlusses und umfassen unter anderem technische Spezifikationen, Sicherheitsstandards und Betriebsverfahren.

Die Einhaltung dieser technischen Mindestanforderungen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Effizienz des Elektrizitätsversorgungsnetzes zu gewährleisten. Sie tragen dazu bei, einen reibungslosen Betrieb des Netzes zu ermöglichen und gleichzeitig die Interessen der Kunden und anderer Marktteilnehmer zu schützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Nichteinhaltung dieser technischen Mindestanforderungen zu Sanktionen führen kann. Daher ist es für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen von entscheidender Bedeutung, sich über ihre Pflichten im Klaren zu sein und sicherzustellen, dass sie diese einhalten.

Technische Mindestanforderungen zum Anschluss und dessen Nutzung - TMA

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB 2019

Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz

Allgemeine Bedingungen für Erzeugungsanlagen - AB-E


Netznutzungsvertrag gem. §20 Abs. 1 EnWG

Netznutzungsvertrag für Lieferanten

Netznutzungsvertrag

Anlage 1: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 2: Auftrag zur Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Anlage 3: Zuordnungsvereinbarung 

Preisblatt

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber


Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher

Netznutzungsvertrag Letztverbraucher (NNV)

Anlage 1: Preisblatt zum Netznutzungsvertrag Letztverbraucher

Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netznutzer

Anlage 3: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 4: Sperrung / WIB / Storno Anlage 

Anlage 5: Zuordnungsvereinbarung Widerrufsbelehrung Letztverbraucher

Widerrufsbelehrung Letztverbraucher


Netzstrukturmerkmale gem. §23c Abs. 1 Satz 1 bis 9 EnWG

Netzstrukturmerkmale 2023

Netzstrukturmerkmale 2022

Netzstrukturmerkmale 2021

Netzstrukturmerkmale 2020

Netzstrukturmerkmale 2019

Netzstrukturmerkmale 2018

Netzstrukturmerkmale 2017

Netzstrukturmerkmale 2016

Netzstrukturmerkmale 2015

Netzstrukturmerkmale 2014


Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 23c Abs. 3 Satz 1 bis 7 EnWG

Jahreshöchstlast und Lastverlauf 2023

Netzverluste

Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden und der Netzverluste

Summenlast der Fahrplanprognosen

(Dies ist nicht relevant, da die REDINET Burgenland GmbH das synthetische Verfahren anwendet.)

Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene

Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene

Mengen und Preise der Verlustenergie

Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 Abs. 2 EnWG

Gemäß §36 EnWG haben Stromversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom zu versorgen. Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Für das Netzgebiet der REDINET Burgenland GmbH obliegt die Grund- und Ersatzversorgung bis zum 31.12.2024 der Stadtwerke Zeitz GmbH mit Sitz in Zeitz.

Nutzen Sie einen Netzanschluss zur Entnahme von elektrischer Energie, der oberhalb vom Niederspannungsnetz angeschlossen ist, so erfolgt die Lieferung der Aushilfsenergie durch die Stadtwerke Zeitz GmbH.

Allgemeinen Bedingungen Netzanschluss gem. §4 Abs. 2 NAV

Niederspannunganschlussverordnung - NAV

Individuellen Netznutzungsentgelt gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die REDINET Burgenland GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Die REDINET Burgenland GmbH hat die gemäß BNetzA-Modell erforderlichen Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für alle im Netz der REDINET Burgenland GmbH vorhandenen Netzanschlussebenen ermittelt und an dieser Stelle veröffentlicht.

Die mit dem Netznutzer zu treffende unbefristete Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die BNetzA und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2024


Hochlastzeitfenster der vergangenen Jahre

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2023

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2022

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2021

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2020

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2019

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2018

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2017

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2016

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2015

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2014

Standardisierte Lastprofile §12

Bei der REDINET Burgenland GmbH kommen folgende BDEW- und netzbetreiberspezifische Standardlastprofile zur Anwendung.

Standardlastprofile BDEW


Netzbetreiberspezifische Lastprofile

Nachtspeicherheizung - NS

Straßenbeleuchtung - STR

Energiebandlast - EB

Wärmepumpe - WP


Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen gem. §13 Abs. 2 StromNZV

Die Abrechnung der monatlich festgestellten Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgte mit Anwendung der hier veröffentlichten Preise. Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt wurde unabhängig hiervon erhoben.

Die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen erfolgt seit dem 01.04.2016 unter Anwendung des Leitfadens "Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14.10.2014 durch die REDINET Burgenland GmbH. Sie finden die Preise für die Mehr- und Mindermengen auf der Internetseite des BDEW für Strom.

Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.

Nachweis Wiederverkäufer Strom

Bestätigung gem. § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz

Der Messwerteverwender unterliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz insbesondere einer Kontrollpflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sich vom Messgeräteverwender bestätigen lässt, dass er seine Verpflichtungen erfüllt.

Die REDINET Burgenland GmbH bestätigt Ihnen gemäß § 33 Abs. 2 MessEG dass die von uns verwendeten Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ebenso kommt die REDINET den für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen vollumfänglich nach.

Bestätigung gem. § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz

Messstellenvertrag Strom gem. §9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG

Vertrag mit Energielieferanten

Messstellenvertrag Strom gem. §9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG

Anlage 1 Preisblatt

Anlage 2 Kontaktdatenblatt

Anlage 3 EDI-Vereinbarung


Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom gem. §9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG

Vertrag mit dem Messstellenbetreiber

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom gem. §9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG

Anlage 1.1 Technische Mindestanforderungen Strom

Anlage 2.1 Ergänzungen zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Anlage 3 Gerätebeleg

Anlage 4 Kontaktdaten

Anlage 5 Plombenöffnungsmeldung


Information gem. § 37 Abs. 1 MsbG

Zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz.

Preisblatt für den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Unser Service für Sie

Unser Ziel ist es für das Netzgebiet den bestmöglichen Service zu bieten und die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Unsere wichtigsten Dienstleistungen finden Sie hier.

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REDINET Burgenland GmbH

Geußnitzer Straße 74
06712 Zeitz

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Telefax: 03441 8003-619

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