Zählerstand für Jahresverbrauchsablesung übermitteln

über unser Kundenportal können Sie einfach und bequem Ihre Zählerstände für die Jahresverbrauchsablesung an uns übermitteln.

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Zählerstand übermitteln. Diese Formular bitte NICHT zur jährlichen Verbrauchsablesung verwenden. Dazu bitte oben auf den orangen Button klicken!

Zählerstand an die REDINET übermitteln

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Häufige Fragen zur Jahresverbrauchsablesung

  • Um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen, brauchen Sie zu keinem bestimmten Tag mehr anwesend zu sein.
  • Sie entscheiden selbst, wann Sie im vorgegebenen Ablesezeitraum ablesen.
  • Die bisher ggf. notwendige Terminvereinbarung mit dem Ableser entfällt.
  • Die Übermittlung der Zählerstände ist auch bequem online oder mit dem Smartphone über den QR-Code möglich.
  • Bitte führen Sie die Ablesung bis spätestens zum angegebenen Rücksendedatum durch und melden den Zählerstand an uns zurück.

Zusätzliche Informationen zur Durchführung der Ablesung finden Sie auf der Ablesekarte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Informationen (FAQs) weiter unten zur Verfügung.

Alternativ zur Rücksendung der Ablesekarte können Sie uns Ihre Zählerstände auch schnell und sicher online übermitteln. Es ist keine umfangreiche Registrierung notwendig. Geben Sie einfach die auf der Ablesekarte aufgedruckten Identifizierungsdaten an oder scannen Sie den angegebenen QR-Code mit Ihrem Smartphone.

Bei der Jahresablesung erstellen wir als Netzbetreiber eine Abrechnung an Ihren Energielieferanten, welcher die Ablesewerte verwenden kann, um Ihnen den Verbrauch in Rechnung zu stellen. Ihr Lieferant kann jedoch zusätzlich Zählerstände einholen und zu einem anderen Zeitraum abrechnen als wir. Hierbei ist zu beachten, dass die Ablesung des Netzbetreibers aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgt und die des Lieferanten auf Basis des mit Ihnen geschlossenen Liefervertrages. Wir benötigen demzufolge Ihre Zählerstände, unabhängig von welchem Energielieferant Sie Ihre Energie beziehen!

FAQ

Die Aufnahme der Zählerstände am Zähler ist ein Teil der entstehenden Kosten. Auch die Übertragung der Zählerstände in das Abrechnungssystem und deren Weitergabe an Berechtigte, i.d.R. Ihren Lieferanten, sind Bestandteile des Messentgeltes.

Grundsätzlich hat der Netzbetreiber die Möglichkeit die Zählerstände zur Turnusabrechnung wie folgt einzuholen:

  • Einforderung einer Kundenangabe (Kundenselbstablesung)
  • Rechnerische Ermittlung
  • Ablesung durch Netzbetreiber oder Beauftragten des Netzbetreibers

Für Sie hat es den Vorteil, dass Sie für die Zählerstandserhebung durch Kundenselbstablesung nicht an einem bestimmten Tag den Zugang zum Zähler ermöglichen müssen.

Leider ist es nicht möglich, den Ableseprozess individuell zu gestalten. Vielleicht kann eine Person Ihres Vertrauens Sie bei der Ablesung unterstützen.

Wenn Sie uns den Zählerstand nicht oder nicht fristgerecht mitteilen können -> kein Problem: In diesem Fall ermitteln wir Ihren Verbrauch rechnerisch. Grundlage hierfür bildet Ihr Verbrauch aus dem vorhergehenden Abrechnungsjahr oder Vergleichswerte und Zwischenzählerstände.

Wenn sich der Zähler nicht in der Wohnung befindet, könnte er zum Beispiel im Keller, im Treppenhaus oder einem Zählerschrank installiert sein. Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus ist es möglich, dass sich der Zähler in einem separaten Zählerraum befindet. Die Zähler müssen für Sie zugänglich sein. Wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister.     

Lesen Sie bitte nur die auf der Ablesekarte genannten Zähler und bei Mehrtarifzählern die vorgegebenen Zählwerke ab. Wir haben dort die entsprechenden Zählernummern/Zählwerke angedruckt, für die wir in dem genannten Zeitraum eine Ablesung benötigen.

Einige unserer Zähler sind bereits fernauslesbar. Diese Zähler sind nicht auf der Ablesekarte enthalten. Die Zählerdaten von fernauslesbaren Zählern werden durch uns auf elektronischem Wege erfasst.

In unserer Ablesekampagne werden ausschließlich die Hauswasserzähler abgelesen.
Die Ablesung der Warm- und Kaltwasserzähler in den einzelnen Wohnungen erfolgt in der Regel Ende des Jahres durch Ihren Hauseigentümer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

Nein! Bitte tragen Sie die Zählerstände gut lesbar und ohne Nachkommastellen in die Eingabefelder ein.

Die Ablesekarten werden maschinell eingelesen. Zusätzliche Informationen auf der Ablesekarte können aus diesem Grund nicht berücksichtigt werden.

Ja! Der von Ihnen angegebene Zählerstand wird von uns auf Plausibilität geprüft. Wird Ihr Zählerstand als unplausibel eingestuft, erfolgt keine automatische Weiterverarbeitung im System.
Wir versuchen diesen Zählerstand dann im Rahmen der manuellen Nachbearbeitung zu verifizieren.

Optimalerweise nutzen Sie für Ihre Zählerstandserfassung unser Ableseportal. Hier erhalten Sie direkt bei der Eingabe Informationen über die Plausibilität ihres Zählerstandes. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit im Ableseportal ein Foto Ihres Zählers hochzuladen. Damit ist Ihr Zählerstand auch bei Abweichungen verifiziert.